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   LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08 B   

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LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08 B (https://dejure.org/2009,12960)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 Sa 113/08 B (https://dejure.org/2009,12960)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 Sa 113/08 B (https://dejure.org/2009,12960)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzung für eine Invalidenrente - Berechnung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BetrAVG; § 2 Abs. 1 BetrAVG; § 1254 RVO; § 102 Abs. 2 SGB VI
    Auslegung einer Versorgungsordnung zur Invalidenrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Anpassung älterer Sprachregelung an neuere Begrifflichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Versorgungsordnung zur Invalidenrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Anpassung älterer Sprachregelung an neuere Begrifflichkeiten

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; Bestimmungen für die betriebliche Altersversorgung der Wahrendorffschen Krankenanstalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungsordnung zur Invalidenrente bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit; Anpassung älterer Sprachregelung an neuere Begrifflichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    Der Arbeitgeber ist im Hinblick auf das vorzeitige Ausscheiden daher grundsätzlich berechtigt, die dem Arbeitnehmer bei Betriebstreue bis zum Erreichen der festen Altersgrenze versprochene Betriebsrente zu kürzen, bei vorzeitigem Ausscheiden mit einer unverfallbaren Anwartschaft in unmittelbarer Anwendung des § 2 BetrAVG, bei Betriebstreue bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme nach dem Rechtsgedanken dieser Vorschrift (BAG, Urteil vom 24.07.2001 - 3 AZR 567/00 - AP 27 zu § 6 BetrAVG = NZA 2002, 672).
  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    Der Klägerin steht insoweit vielmehr ein Wahlrecht zu, ob sie ihren Antrag auf Zahlung umstellt (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 3 AZR 630/02 - AP 45 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 298/04

    Berechnung der Invaliditätsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    Eine Aussage zur Behandlung vorzeitiger Ausscheidender in Abweichung vom gesetzlichen Regelungsmodell nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist damit nicht verbunden (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 3 AZR 298/04 - AP 48 zu § 2 BetrAVG).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 649/00

    Berechnung einer Invaliditätsrente für einen mit unverfallbarer Anwartschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    Allerdings kann die zwischen dem Versorgungsfall und dem 65. Lebensjahr fehlende Betriebstreue eines erwerbsunfähigen Arbeitnehmers u. U. mehrfach anspruchmindernd berücksichtigt werden, und zwar zum einen, weil die Rente nur bis zum Eintritt des Versorgungsfalls aufsteigend berechnet wird und zum anderen, weil bezogen auf das 65. Lebensjahr ratierlich gekürzt wird (BAG, Urteil vom 21.08.2008 - 3 AZR 649/00 - AP 36 zu § 2 BetrAVG = NZA 2002, 1395).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    Ein Teil-Urteil darf sich daher auch nicht etwa - wie im vorliegenden Fall - auf unselbständige Rechnungsposten bei der Ermittlung eines geltend gemachten Betrages beschränken (BGH, Urteil vom 10.10.1991 - III ZR 93/90 - NJW 92, 511 m. w. N.).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    In diesem Fall wird von dem Grundsatz, dass das Rechtsmittelgericht nicht von sich aus über einen noch in der Vorinstanz anhängigen Teil des Streitgegenstandes mitentscheiden darf, aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Ausnahme zugelassen (BGH, Urteil vom 19.11.1959 - VII ZR 93/59 - NJW 60, 339; BGH, Urteil vom 29.10.1986 - IV b ZR 88/85 - NJW 87, 441; BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 356/99 - NJW 2001, 78).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    In diesem Fall wird von dem Grundsatz, dass das Rechtsmittelgericht nicht von sich aus über einen noch in der Vorinstanz anhängigen Teil des Streitgegenstandes mitentscheiden darf, aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Ausnahme zugelassen (BGH, Urteil vom 19.11.1959 - VII ZR 93/59 - NJW 60, 339; BGH, Urteil vom 29.10.1986 - IV b ZR 88/85 - NJW 87, 441; BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 356/99 - NJW 2001, 78).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.02.2009 - 3 Sa 113/08
    In diesem Fall wird von dem Grundsatz, dass das Rechtsmittelgericht nicht von sich aus über einen noch in der Vorinstanz anhängigen Teil des Streitgegenstandes mitentscheiden darf, aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit eine Ausnahme zugelassen (BGH, Urteil vom 19.11.1959 - VII ZR 93/59 - NJW 60, 339; BGH, Urteil vom 29.10.1986 - IV b ZR 88/85 - NJW 87, 441; BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 356/99 - NJW 2001, 78).
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